Nutzungsordnung digitaler Endgeräte für unsere Schulkinder
seit dem 1. August 2025 gilt der neue Erlass des Ministeriums zur Nutzung digitaler Endgeräte für die Grundschulen, weiterführenden Schulen und Förderzentren.
Die Erlasslage gibt uns Schulen einen verbindlichen Rahmen an die Hand. Wir sind wir dazu angehalten, durch Beschlussfassung der Schulkonferenz die Nutzung privater digitaler Endgeräte während der Schulzeit zu untersagen - vor allem in Bezug auf eine störungsfreie Gewährleistung des Bildungs- und Erziehungsauftrags, auch in Bezug auf die Kamera- und Tonaufnahmefunktion sowie den weiteren Funktionsumfang von Smartphones und sonstigen digitalen Geräten. Bitte beachten Sie, dass auch viele Kinder-Tracker oder Smartwatches Standort- und Kommunikationsfunktionen besitzen und daher unter dieses Nutzungsverbot fallen.
Auf unserer letzten Schulkonferenz am 20. November 2025 wurde unsere alte Handynutzungsordnung aktualisiert und unsere neue Nutzungsordnung einstimmig beschlossen.
Unsere Nutzungsordnung verlangt, dass alle privaten elektronischen Geräte, die Daten speichern, verarbeiten oder weitergeben können, auf unserem gesamten Schulgelände, während der Unterrichtszeit und in den Pausen ausgeschaltet werden und in der Schultasche verbleiben. Das betrifft insbesondere Handys, Smartwatches und GPS-Tracker. Kinderuhren (Smartwatches) mit Abhörfunktion ermöglichen z. B., dass jederzeit aus der Ferne das in der unmittelbaren Umgebung gesprochene Wort und sonstige Umgebungsgeräusche mitgehört werden können. Die Mithörfunktion solcher Uhren kann strafrechtlich relevant sein, wenn diese Funktion z. B. im Klassenraum aktiviert wird. Achtung! Auch viele Kinder-Tracker, die scheinbar den Standort anzeigen, können Daten speichern oder über das Internet kommunizieren und fallen unter dieses Verbot. Die Eltern sind für die Nutzung des Smartphones oder GPS-Tackers ihres Kindes verantwortlich. Die Eltern werden aufgefordert ihrem Kind kein entsprechendes elektronisches Gerät mit in die Schule zu geben.
Die Kinder können ihre Eltern jederzeit nach Rücksprache mit einer Lehrkraft über das Telefon in der Schule kontaktieren.
Unser Nutzungsverbot begründet sich sowohl auf den Erhalt eines guten schulischen Klimas als auch den eines störungsfreien Unterrichtsablaufs. Mit dieser Regelung möchten wir alle Kinder vor Ablenkung und Überwachung schützen und dafür sorgen, dass alle Kinder ungestört lernen, spielen und gemeinsam Zeit verbringen können.
An unserer Grundschule gilt:
- Die Schule übernimmt keinerlei Haftung für Beschädigung oder Verlust der privat mitgebrachten elektronischen Geräte.
- Alle elektronischen Geräte, die Daten speichern, verarbeiten oder weitergeben können, bleiben auf dem gesamten Schulgelände - während der Unterrichtszeit und in den Pausen - ausgeschaltet und in der Schultasche (keine unmittelbare Zugriffsmöglichkeit durch Mitführen am Körper oder Ablage auf dem Arbeitstisch).
- Das Nutzungsverbot erstreckt sich auch auf Schulausflüge, Klassenfahrten und sonstige Schulveranstaltungen (Lernen am anderen Ort).
- Über Ausnahmen entscheidet die Schulleitung.
Bei Zuwiderhandlungen gilt:
- Bei Verdacht und Verstößen kann die Lehrkraft das Gerät vorübergehend einziehen.
- Die Erziehungsberechtigten werden umgehend informiert.
- Das elektronische Gerät wird in der Schule bis zur Herausgabe aufbewahrt.
- Bei Verstößen greift § 25 des Schulgesetzes mit pädagogischen Maßnahmen bzw. Ordnungsmaßnahmen.
- Soweit im Einzelfall insbesondere wegen des Verdachts eines rechtswidrigen bzw. strafbaren Verhaltens erforderlich, ist die Polizei hinzuziehen, die u. a. über Maßnahmen des Zugriffs auf Inhalte des digitalen Endgeräts entscheidet.
Kommunikation und Transparenz:
Diese Nutzungsordnung wird nach Inkrafttreten mit allen Schülerinnen und Schülern besprochen. Die Nutzungsordnung ist auf der Schulhomepage sowie als Aushang im Schulgebäude einsehbar. Erziehungsberechtigte werden über die Regelungen schriftlich informiert. Die Einhaltung der Regelungen wird regelmäßig überprüft und bei Bedarf in einem partizipativen Prozess überarbeitet.
Inkrafttreten und Überprüfung:
Diese Ordnung tritt nach einstimmigen Beschluss der Schulkonferenz am 20.11.2025 in Kraft und wird jährlich durch die Schulkonferenz überprüft. Anpassungen erfolgen auf Grundlage von Evaluationen und schulischen Bedarfen.